KFZ Unfallgutachten & Schadenregulierung in Löhne und im Kreis Herford
Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Unfallgutachten für Sie kostenlos – wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Unabhängig, nach ISO/IEC 17024 zertifiziert und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort: am Unfallort, in der Werkstatt oder zu Hause.
- 0 € für Geschädigte
- 100 % unabhängig
- Zertifiziert & geprüft
Ihr Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf einen frei gewählten, unabhängigen Sachverständigen.
Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – im Gegenteil, davon raten wir ausdrücklich ab. Denn ein Gutachter, den die Versicherung stellt und bezahlt, hat immer auch deren Interesse im Blick: einen möglichst niedrigen Schaden. Ein eigener, neutraler Sachverständiger steht dagegen allein auf Ihrer Seite.
Und das ganz ohne finanzielles Risiko: Über eine Abtretungserklärung rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – ohne Anzahlung, ohne Vorkasse, ohne versteckte Kosten. Sie treten uns dafür lediglich Ihren Erstattungsanspruch in Höhe der Gutachterkosten ab, den die gegnerische Versicherung ohnehin zu tragen hat. So entsteht Ihnen kein Aufwand, und Sie gehen von Anfang an mit einer belastbaren Grundlage in die Regulierung.
Wichtig zu wissen: Dieses Recht auf einen eigenen Gutachter gilt beim Haftpflichtschaden unabhängig davon, wo Sie Ihr Fahrzeug später reparieren lassen – oder ob Sie es überhaupt reparieren. Sie behalten in jedem Schritt die Entscheidung.
Ihr Unfallgutachten umfasst:
Reparaturkosten – fachgerecht kalkuliert, auf Basis aktueller Werte
Wertminderung – der Wertverlust, der auch nach der Reparatur bleibt
Nutzungsausfall / Mietwagen – Ihr Anspruch auf Mobilität während der Ausfallzeit
Restwert – realistische Einordnung, besonders beim wirtschaftlichen Totalschaden
Reparaturweg & Dauer – nachvollziehbar dokumentiert für die Regulierung
Beweissicherung – lückenlose Foto- und Messdokumentation des Schadens
Genau diese Positionen – vor allem Wertminderung und Nutzungsausfall – werden bei einer schnellen Regulierung durch die Versicherung oft übersehen. Sie machen aber häufig einen spürbaren Teil Ihres Anspruchs aus.
In vier Schritten zu Ihrem Unfallgutachten
Unfall melden
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular - wir reagieren umgehend.
KFZ begutachten
Wir kommen zum Standort Ihres Autos: Unfallort, Werkstatt oder Zuhause - ganz wie es passt.
Gutachten erstellen
Wir erfassen den kompletten Schaden beweissicher und bringen Ihr Gutachten zeitnah aufs Papier.
Versicherung regeln
Bei unverschuldetem Unfall übernehmen wir die Abrechnung direkt mit der Gegenseite für Sie.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten hält den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig und beweissicher fest. Es ist die sachliche Grundlage dafür, dass Sie gegenüber der Versicherung genau das erhalten, was Ihnen zusteht – nicht weniger.
Anders als ein bloßer Kostenvoranschlag bewertet es den gesamten wirtschaftlichen Schaden: von der Reparatur über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.
Damit ist es weit mehr als eine Reparaturschätzung – es ist Ihr Beweismittel. Sollte es zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung zu Unstimmigkeiten kommen, dokumentiert das Gutachten den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall und hält auch vor Gericht stand. Deshalb ist gerade bei Haftpflichtschäden ein eigenes, unabhängiges Gutachten entscheidend.
Warum das Sachverständigenbüro Mai
Als unabhängiger KFZ-Gutachter arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse. Unsere Kompetenz ist unabhängig geprüft: zertifiziert nach ISO/IEC 17024 und Mitglied im DGuSV. So erhalten Sie ein Gutachten, das auch gegenüber Versicherungen und Gerichten Bestand hat – neutral, gründlich und nachvollziehbar.
Unfallgutachten in Löhne, im Kreis Herford und der Region
Von unserem Standort in Löhne aus sind wir schnell bei Ihnen – im gesamten Kreis Herford und in der Region Minden-Lübbecke. Auf Wunsch kommen wir direkt zum Unfallort, in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause: in Löhne, Herford, Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und Vlotho.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr Gutachten – für Sie entsteht kein Aufwand. Wir lassen uns Ihre Ansprüche per Abtretungserklärung übertragen und rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen also weder in Vorleistung gehen noch auf eine Erstattung warten. Nur wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, greift stattdessen Ihre Kaskoversicherung – auch dazu beraten wir Sie gern.
Brauche ich überhaupt ein Gutachten oder reicht der Versicherung ein Foto?
Die gegnerische Versicherung versucht oft, den Schaden mit einem eigenen, knappen Kurzcheck zu regulieren – in ihrem Interesse, nicht in Ihrem. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert dagegen den vollständigen Schaden inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und möglicher versteckter Folgeschäden. Genau diese Positionen werden bei einer schnellen Foto-Regulierung häufig übersehen – und damit bares Geld, das Ihnen eigentlich zusteht.
Was mache ich direkt nach dem Unfall, bevor der Gutachter kommt?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und dokumentieren Sie, wenn möglich, die Situation mit dem Handy: Fahrzeugstellung, Kennzeichen und Schäden an allen Beteiligten. Tauschen Sie die Daten des Unfallgegners aus und rufen Sie bei größeren Schäden oder Streit über die Schuldfrage die Polizei. Lassen Sie das Fahrzeug möglichst unverändert, bis der Schaden begutachtet ist – und beauftragen Sie erst danach eine Werkstatt. So bleibt der Zustand beweissicher erhalten.
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein eigener, neutraler Sachverständiger ist sogar dringend zu empfehlen, weil ein von der Versicherung gestellter Gutachter zwangsläufig deren wirtschaftliche Interessen im Blick hat.
Wie lange dauert es, bis mein Unfallgutachten fertig ist?
In der Regel geht es schnell: Wir vereinbaren kurzfristig einen Begutachtungstermin und erstellen das Gutachten anschließend zeitnah, damit Ihre Schadensregulierung nicht ins Stocken gerät. Wie schnell es im Einzelfall geht, hängt vom Umfang ab – bei einem klaren Blechschaden liegt das Ergebnis früher vor als bei einem komplexen Fall mit verdeckten Schäden.